Die Klinik erbringt prothetische Leistungen für Personen, die von den Gebietskrankenkassen erstattet werden. Die Kosten für zahnärztliche prothetische Leistungen werden aus dem Haushalt der gesetzlichen Krankenkasse an Personen entsprechend den tatsächlichen Kosten für zahnärztliche prothetische Leistungen erstattet, jedoch nicht mehr als:
- für Rentner, arbeitsunfähige oder teilweise arbeitsfähige Personen, die weniger als 10 Paare von funktionell vollständigen, sich berührenden natürlichen oder hochwertigen prothetischen Gegenzähnen vom ersten Backenzahn bis zum ersten Backenzahn auf der anderen Seite haben, und für Personen mit mehr als Grad II pathologischer Abnutzung aller Zähne (mehr als 1/3 der Höhe der Zahnkrone) bis zu 670,39 €;
- für Rentner, Arbeitslose oder Erwerbsgeminderte, deren zahnloser Unterkiefer im Bereich der Zähne 4, 5, 6 weniger als 12 mm dick ist, bis zu 2.062,70 €;
- für Kinder – bis zu 2.062,70 € (vom Konsilium festgelegt).
Für weitere Informationen: hier oder per Telefon +370 5 232 2222.