Krankenkassen

Die Klinik erbringt prothetische Leistungen für Personen, die von den Gebietskrankenkassen erstattet werden. Die Kosten für zahnärztliche prothetische Leistungen werden aus dem Haushalt der gesetzlichen Krankenkasse an Personen entsprechend den tatsächlichen Kosten für zahnärztliche prothetische Leistungen erstattet, jedoch nicht mehr als:

  • für Rentner, arbeitsunfähige oder teilweise arbeitsfähige Personen, die weniger als 10 Paare von funktionell vollständigen, sich berührenden natürlichen oder hochwertigen prothetischen Gegenzähnen vom ersten Backenzahn bis zum ersten Backenzahn auf der anderen Seite haben, und für Personen mit mehr als Grad II pathologischer Abnutzung aller Zähne (mehr als 1/3 der Höhe der Zahnkrone) bis zu 670,39 €;
  • für Rentner, Arbeitslose oder Erwerbsgeminderte, deren zahnloser Unterkiefer im Bereich der Zähne 4, 5, 6 weniger als 12 mm dick ist, bis zu 2.062,70 €;
  • für Kinder – bis zu 2.062,70 € (vom Konsilium festgelegt).

Für weitere Informationen: hier oder per Telefon +370 5 232 2222.

Kokia eiga?

  • Wenden Sie sich an die Gesundheitseinrichtung, bei der Sie gemeldet sind (die Gesundheitseinrichtung muss einen Vertrag mit dem territorialen Patientenfonds (TLK) haben), um Ihren Zahnzustand beurteilen und im elektronischen System des TLK registrieren zu lassen;
  • Bringen Sie Ihren Ausweis in eine Papadent-Klinik mit, damit wir prüfen können, ob Sie Anspruch auf TLK-Erstattung haben (es sind keine Papierabrechnungen erforderlich);
  • „Die Spezialisten von Papadent helfen Ihnen bei der Entwicklung des am besten geeigneten Behandlungsplans;
  • Wenn Ihr Behandlungsplan geeignet ist, beginnen wir mit der prothetischen Behandlung (mehr über Vollmundimplantate hier) und Sie müssen nirgendwo anders hingehen, unsere Mitarbeiter kümmern sich um alles für Sie;
  • Nach der Fertigstellung Ihres Zahnersatzes melden unsere Spezialisten die Fertigstellung Ihres Zahnersatzes bei der Krankenkasse an.

Wir akzeptieren Patienten aus allen litauischen Patientenfonds